"Billig kann teuer werden"

Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgendjemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften. Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld. Das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand (Botendienst mit Umzugsleistung) die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen.“ Zitat John Ruskins (1900)

  • Vorsicht Falle
  • Ein klappriger Lkw mit Planen Aufbau, Nutzlast 600 kg - Botendienste als  Umzugunternehmen - das (vermeintlich) schnelle Geld

    Zu Ihrem Schutz ein paar gesetzeskonforme Hinweise: Mündliche Vereinbarungen / Zusagen sind kein Beweismittel: fordern Sie auf jeden Fall eine schriftliche Offerte, bei Auftragserteilung einen Umzugsvertrag vom Unternehmen an, worin der Firmenname, der Standort sowie alle vereinbarten Dienstleistungen, wie Kartons, Tischler usw. = der gesamte Hausrat vom Keller bis hin zum Dachboden, Garage, Gartenmöbel, Zimmerpflanzen usw. als Pauschale bzw. Festpreis verankert sind. Achten Sie darauf, dass alle Neben und Unterwegs Kosten, Klavier- Personal - Stockwerkzulagen und Fixe Taxe  miteinbezogen sind, sowie der Passus: Versicherungsschutz (MSVS = Möbelspeditionsversicherung oder Transportversicherung in der Höhe von = Eindeckungssumme) gedeckt durch Transport- bzw. Frachtführer. Hausratsversicherungen decken keine Schäden im Zuge des Umzugs ab.

    Pressestimmen (ORF) zu diesem Thema

  • Preisgestaltung
  • Preisgestaltung: es könnte Ihnen ansonsten so ergehen,  wie uns (mehrmals) geschildert wurde, dass aus einer ursprünglichen unglaublich günstigen Preisgestaltung (im Zug der Besichtigung) von 450,00 Euro für einen Minimalumzug im Zuge der Übersiedlung 1200,00 Euro daraus gemacht wurden. Wir haben für diesen Umzug zum Vergleich eine Offerte in der Höhe von 800,00 Euro (Dauer geschätzt durch uns 6 Stunden, Standardmannschaft = Möbel Koffer Lkw mit 3 Facharbeiter, davon ein Möbelmonteur) netto gelegt. Der Fantasie der schwarzen Schafe unter dieser neuen Firmengruppe "Umzug" um Umsatzsteigerungen zu erzielen sind keine Grenzen gesetzt: Aufzahlung für Pflanzen, für Inventar aus Keller, Garage, Gartenmöbel, Klavier, Stockwerk, Personal, Tischler und Material, Zimmerpflanzen usw. Als Druckmittel zur "freiwilligen Nach bzw. Aufzahlung" wird Ihr Umzugsgut das am Lkw verladen ist verwendet. Entweder Sie zahlen den Aufpreis oder es wird nicht entladen! Dies ist nur eines von zahlreichen Beispielen.

  • Rechnungslegung
  • Achten Sie auf eine korrekte Rechnung

    Hinweis: in unserem Unternehmen sind weder Anzahlungen, noch Inkasso nach Umzugausführung üblich, nach Umzugsausführung erhalten Sie von uns eine Rechnung, der Saldo ist  innerhalb 7 Tagen auf unsere Bankverbindung zu überweisen.

    • Rechnungslegung (das Rechnungslegungsgesetz gilt für alle Unternehmer): Sie sind nur dann verpflichtet eine Rechnung entweder in Bar oder mittels Überweisung zu begleichen, wenn Sie im Gegenzug eine korrekte Faktura erhalten worin: Unternehmer, voller Firmenwortlaut, Adresse, die Umsatzsteuer Identifikations- Nummer (ATU..) = USTID Nr.:, der MWST Anteil separat ausgeworfen, angeführt werden. Lassen Sie sich keinesfalls auf eine Begleichung der Rechnung "ohne MwSt." ein. Sie sind damit dem Unternehmer völlig ausgeliefert: kein Beleg, kein Rechtsanspruch, in welcher Form auch immer.
    • Bezahlen Sie erst dann die Dienstleistung, wenn der Umzug zur vollsten Zufriedenheit fertig gestellt wurde, weder vor Umzugsausführung, noch vor der Entladung. Achten Sie darauf, dass vor der Bezahlung eine Kopie der Rechnung des Beleges an Sie übergeben wird. Ohne Aushändigung einer Kopie des Beleges / Rechnung auf keinen Fall die Bezahlung durchführen. Sie verlieren damit jeglichen Rechtsanspruch!  Werden am Beleg = Quittung, Rechnung weder oben angeführte Daten noch die USTID Nummer angeführt keinesfalls die Rechnung begleichen. Erst nach Vorlage einer rechtsgültigen Faktura mit allen Details und der USTID NR.: wird der Rechnungsbetrag inkl. / exkl. MwSt. fällig (siehe RLG, Auskunft erteilt darüber das zuständige Finanzamt).
    • Ebenso sollten Sie keine Rechnung zahlen, wenn Schäden am Umzugsgut aufgetreten sind. Begleichen Sie erst dann die Faktura, sobald Ihnen das Eintritt Schreiben des Versicherers zur Schadensregulierung vorliegt.
    • Überprüfen des Unternehmens: das Unternehmen (ob, angemeldet = existent) überprüfen können Sie anhand des Links der Wirtschaftskammer www.wko.at (Firmen von A bis Z). Die USTID Nr.: durch diesen Link oder beim Finanzamt.
  • Haftung
  • Haftung des Unternehmers

    • Haftung: jeder ordentliche Kaufmann (Geschäftsmann, Botendienst, Transportunternehmer, Spediteur usw.) haftet gegenüber seinen Kunden. Auch z.B. für eine  fleißige Amsel ist ein unternehmerseitiger Versicherungsschutz dem anvertrauten Gut gegenüber obligatorisch. D.h. der Unternehmer muss eine ausreichende, dem Wert der zu transportierenden Güter (in diesem Fall Umzugsgüter) gleichgestellten Versicherungsschutz in Form entweder eines Möbelspeditionsversicherungsschein (MSVS) oder einer Transportversicherungspolizze (gem. AÖTB) Versicherungs- Polizze dem Kunden (Auftraggeber) gegenüber vorweisen können. Ohne Nachweis eines Versicherungsschutzes ist eine Regulierung im Schadensfall ausgeschlossen. Siehe HGB (Handelsgesetzbuch), unseren Link: ABGB.  Achten Sie auch auf die Geschäftsbedingungen die das Unternehmen anführt (z.B. wir arbeiten aufgrund der..). Unterschreiben Sie auf keinem Fall selbst gebastelte Geschäftsbedingungen. Grundsätzlich gelten zwischen einem Privatkunden und Unternehmen das ABGB und das Konsumentenschutzgesetz als vereinbart. Im Streitfall wenden Sie an die AK / Konsumentenschutz.
    • Die Allgemeinen österreichischen Spediteur Bedingungen (AöSp), die ATL (Allgemeine Bedingungen für das Lastfuhrwerksgewerbe) = HGB werden zumeist vor Gericht als Vertragslage zwischen Privatkunden und Umzugs- Unternehmer als nicht zulässig gewertet.
    • Hinweise: Anzahlungen sind in unserer Branche nicht üblich. Ebenso darf für Transporte in Drittländer: zum Beispiel Schweiz keine MWSt. in Rechnung gestellt werden. Transporte in Drittländer  (= in Länder die nicht der EU zugehörig sind) sind und waren immer MWSt. frei.  Dies gleichzeitig als Information zur zukünftigen Vorgangsweise für die fleißigen.. Kollegen. Nähere Details: siehe unser Link ABGB
  • Reaktion
  • reagieren Sie sofort, wenn

    Personal: stellen Sie beim Eintreffen der Mannschaft fest, dass es sich dabei  um Sach- und Fachunkundiges Personal handelt, Sie Bedenken haben, der Schutz Ihres Umzugsgutes gefährdet ist,  schicken Sie die gesamte Mannschaft wieder weg. Es entstehen dadurch keinerlei Kosten. Bei vor Ort Streitigkeiten mit dem Unternehmen rufen Sie am besten die KIAB = Zollamt Kontrolle der Dienstnehmer (0732 / 6998 528000) zur Unterstützung. Vermissen Sie bei der Entladung Wertgegenstände, wenden Sie sich solange die Mannschaft noch vor Ort ist an nächste Polizeidienststelle. Treten gravierende Schäden auf dokumentieren Sie dies mittels Fotos.

    Dazu noch eine Faustregel: ein ordentlich angemeldeter Facharbeiter verdient ca. 10,00 Brutto (laut Kollektivvertrag) in der Stunde, rechnet man die Lohnabgaben (Urlaub usw.) dazu liegt der Selbstkostenpreis des Arbeiters per Stunde bei ca. 21,50, ein Tischler bei ca. 30,00 Euro. Verspricht daher jemand bei Ihrem Umzug geschätzter Umzugsdauer von ca. 8 Arbeitsstunden, vier Arbeiter davon einen Tischler und Lkw um 500,00 einzusetzen, wobei die Selbstkosten des Personals rund 700,00 bis 800,00 Euro, ohne Lkw, ohne Kartons und ohne einen Cent Verdienst des Unternehmers betragen, raten wir zur äußersten Vorsicht.

    Zurzeit annonciert z.B. ein Unternehmen: Möbel Lkw und 2 Mann per Stunde 29,00 Euro anstatt 59,00. Dass, hierbei kein Fachpersonal eingesetzt werden kann  (eher ein paar unangemeldete Hilfsarbeiter) sollte Ihnen von Anfang an bewusst sein.

    Zweckmäßiger (denken Sie dabei an den Schutz und Wert Ihres Gutes) und garantiert stressfrei (ohne jeglichen Ärger) ist es für Sie , wenn Sie von vornherein Ihr Umzugsgut einem seriösen, fachkundigem  Unternehmen  anvertrauen.

Ein klappriger Lkw mit Planen Aufbau, Nutzlast 600 kg - Botendienste als  Umzugunternehmen - das (vermeintlich) schnelle Geld

Zu Ihrem Schutz ein paar gesetzeskonforme Hinweise: Mündliche Vereinbarungen / Zusagen sind kein Beweismittel: fordern Sie auf jeden Fall eine schriftliche Offerte, bei Auftragserteilung einen Umzugsvertrag vom Unternehmen an, worin der Firmenname, der Standort sowie alle vereinbarten Dienstleistungen, wie Kartons, Tischler usw. = der gesamte Hausrat vom Keller bis hin zum Dachboden, Garage, Gartenmöbel, Zimmerpflanzen usw. als Pauschale bzw. Festpreis verankert sind. Achten Sie darauf, dass alle Neben und Unterwegs Kosten, Klavier- Personal - Stockwerkzulagen und Fixe Taxe  miteinbezogen sind, sowie der Passus: Versicherungsschutz (MSVS = Möbelspeditionsversicherung oder Transportversicherung in der Höhe von = Eindeckungssumme) gedeckt durch Transport- bzw. Frachtführer. Hausratsversicherungen decken keine Schäden im Zuge des Umzugs ab.

Pressestimmen (ORF) zu diesem Thema

Preisgestaltung: es könnte Ihnen ansonsten so ergehen,  wie uns (mehrmals) geschildert wurde, dass aus einer ursprünglichen unglaublich günstigen Preisgestaltung (im Zug der Besichtigung) von 450,00 Euro für einen Minimalumzug im Zuge der Übersiedlung 1200,00 Euro daraus gemacht wurden. Wir haben für diesen Umzug zum Vergleich eine Offerte in der Höhe von 800,00 Euro (Dauer geschätzt durch uns 6 Stunden, Standardmannschaft = Möbel Koffer Lkw mit 3 Facharbeiter, davon ein Möbelmonteur) netto gelegt. Der Fantasie der schwarzen Schafe unter dieser neuen Firmengruppe "Umzug" um Umsatzsteigerungen zu erzielen sind keine Grenzen gesetzt: Aufzahlung für Pflanzen, für Inventar aus Keller, Garage, Gartenmöbel, Klavier, Stockwerk, Personal, Tischler und Material, Zimmerpflanzen usw. Als Druckmittel zur "freiwilligen Nach bzw. Aufzahlung" wird Ihr Umzugsgut das am Lkw verladen ist verwendet. Entweder Sie zahlen den Aufpreis oder es wird nicht entladen! Dies ist nur eines von zahlreichen Beispielen.

Achten Sie auf eine korrekte Rechnung

Hinweis: in unserem Unternehmen sind weder Anzahlungen, noch Inkasso nach Umzugausführung üblich, nach Umzugsausführung erhalten Sie von uns eine Rechnung, der Saldo ist  innerhalb 7 Tagen auf unsere Bankverbindung zu überweisen.

  • Rechnungslegung (das Rechnungslegungsgesetz gilt für alle Unternehmer): Sie sind nur dann verpflichtet eine Rechnung entweder in Bar oder mittels Überweisung zu begleichen, wenn Sie im Gegenzug eine korrekte Faktura erhalten worin: Unternehmer, voller Firmenwortlaut, Adresse, die Umsatzsteuer Identifikations- Nummer (ATU..) = USTID Nr.:, der MWST Anteil separat ausgeworfen, angeführt werden. Lassen Sie sich keinesfalls auf eine Begleichung der Rechnung "ohne MwSt." ein. Sie sind damit dem Unternehmer völlig ausgeliefert: kein Beleg, kein Rechtsanspruch, in welcher Form auch immer.
  • Bezahlen Sie erst dann die Dienstleistung, wenn der Umzug zur vollsten Zufriedenheit fertig gestellt wurde, weder vor Umzugsausführung, noch vor der Entladung. Achten Sie darauf, dass vor der Bezahlung eine Kopie der Rechnung des Beleges an Sie übergeben wird. Ohne Aushändigung einer Kopie des Beleges / Rechnung auf keinen Fall die Bezahlung durchführen. Sie verlieren damit jeglichen Rechtsanspruch!  Werden am Beleg = Quittung, Rechnung weder oben angeführte Daten noch die USTID Nummer angeführt keinesfalls die Rechnung begleichen. Erst nach Vorlage einer rechtsgültigen Faktura mit allen Details und der USTID NR.: wird der Rechnungsbetrag inkl. / exkl. MwSt. fällig (siehe RLG, Auskunft erteilt darüber das zuständige Finanzamt).
  • Ebenso sollten Sie keine Rechnung zahlen, wenn Schäden am Umzugsgut aufgetreten sind. Begleichen Sie erst dann die Faktura, sobald Ihnen das Eintritt Schreiben des Versicherers zur Schadensregulierung vorliegt.
  • Überprüfen des Unternehmens: das Unternehmen (ob, angemeldet = existent) überprüfen können Sie anhand des Links der Wirtschaftskammer www.wko.at (Firmen von A bis Z). Die USTID Nr.: durch diesen Link oder beim Finanzamt.

Haftung des Unternehmers

  • Haftung: jeder ordentliche Kaufmann (Geschäftsmann, Botendienst, Transportunternehmer, Spediteur usw.) haftet gegenüber seinen Kunden. Auch z.B. für eine  fleißige Amsel ist ein unternehmerseitiger Versicherungsschutz dem anvertrauten Gut gegenüber obligatorisch. D.h. der Unternehmer muss eine ausreichende, dem Wert der zu transportierenden Güter (in diesem Fall Umzugsgüter) gleichgestellten Versicherungsschutz in Form entweder eines Möbelspeditionsversicherungsschein (MSVS) oder einer Transportversicherungspolizze (gem. AÖTB) Versicherungs- Polizze dem Kunden (Auftraggeber) gegenüber vorweisen können. Ohne Nachweis eines Versicherungsschutzes ist eine Regulierung im Schadensfall ausgeschlossen. Siehe HGB (Handelsgesetzbuch), unseren Link: ABGB.  Achten Sie auch auf die Geschäftsbedingungen die das Unternehmen anführt (z.B. wir arbeiten aufgrund der..). Unterschreiben Sie auf keinem Fall selbst gebastelte Geschäftsbedingungen. Grundsätzlich gelten zwischen einem Privatkunden und Unternehmen das ABGB und das Konsumentenschutzgesetz als vereinbart. Im Streitfall wenden Sie an die AK / Konsumentenschutz.
  • Die Allgemeinen österreichischen Spediteur Bedingungen (AöSp), die ATL (Allgemeine Bedingungen für das Lastfuhrwerksgewerbe) = HGB werden zumeist vor Gericht als Vertragslage zwischen Privatkunden und Umzugs- Unternehmer als nicht zulässig gewertet.
  • Hinweise: Anzahlungen sind in unserer Branche nicht üblich. Ebenso darf für Transporte in Drittländer: zum Beispiel Schweiz keine MWSt. in Rechnung gestellt werden. Transporte in Drittländer  (= in Länder die nicht der EU zugehörig sind) sind und waren immer MWSt. frei.  Dies gleichzeitig als Information zur zukünftigen Vorgangsweise für die fleißigen.. Kollegen. Nähere Details: siehe unser Link ABGB

reagieren Sie sofort, wenn

Personal: stellen Sie beim Eintreffen der Mannschaft fest, dass es sich dabei  um Sach- und Fachunkundiges Personal handelt, Sie Bedenken haben, der Schutz Ihres Umzugsgutes gefährdet ist,  schicken Sie die gesamte Mannschaft wieder weg. Es entstehen dadurch keinerlei Kosten. Bei vor Ort Streitigkeiten mit dem Unternehmen rufen Sie am besten die KIAB = Zollamt Kontrolle der Dienstnehmer (0732 / 6998 528000) zur Unterstützung. Vermissen Sie bei der Entladung Wertgegenstände, wenden Sie sich solange die Mannschaft noch vor Ort ist an nächste Polizeidienststelle. Treten gravierende Schäden auf dokumentieren Sie dies mittels Fotos.

Dazu noch eine Faustregel: ein ordentlich angemeldeter Facharbeiter verdient ca. 10,00 Brutto (laut Kollektivvertrag) in der Stunde, rechnet man die Lohnabgaben (Urlaub usw.) dazu liegt der Selbstkostenpreis des Arbeiters per Stunde bei ca. 21,50, ein Tischler bei ca. 30,00 Euro. Verspricht daher jemand bei Ihrem Umzug geschätzter Umzugsdauer von ca. 8 Arbeitsstunden, vier Arbeiter davon einen Tischler und Lkw um 500,00 einzusetzen, wobei die Selbstkosten des Personals rund 700,00 bis 800,00 Euro, ohne Lkw, ohne Kartons und ohne einen Cent Verdienst des Unternehmers betragen, raten wir zur äußersten Vorsicht.

Zurzeit annonciert z.B. ein Unternehmen: Möbel Lkw und 2 Mann per Stunde 29,00 Euro anstatt 59,00. Dass, hierbei kein Fachpersonal eingesetzt werden kann  (eher ein paar unangemeldete Hilfsarbeiter) sollte Ihnen von Anfang an bewusst sein.

Zweckmäßiger (denken Sie dabei an den Schutz und Wert Ihres Gutes) und garantiert stressfrei (ohne jeglichen Ärger) ist es für Sie , wenn Sie von vornherein Ihr Umzugsgut einem seriösen, fachkundigem  Unternehmen  anvertrauen.

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